Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von

 Christian Auer, DJ - Lengenfelderstrasse 8, 08228 Rodewisch

nachstehend „Auftragnehmer“ genannt.

Für die Auftragserteilung und Auftragsausführung gelten nachfolgende

Rahmenbedingungen.

Diese regeln den Umgang zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem

Auftragnehmer über den individuellen Dienstleistungsvertrag hinaus

und sind für beide Parteien verbindlich.

I. Vertrag

Verträge zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Auftragnehmer entstehen

durch die mündliche oder schriftliche Annahme eines Angebotes

oder

eine schriftliche vertragliche Vereinbarung

II. Folgen bei Vertragsrücktritt

Ein Rücktritt durch den/die Auftraggeber/in ist jederzeit möglich, bedarf jedoch der

Schriftform.

Für diesen Fall berechnet der Auftragnehmer dem/der Auftraggeber/in Stornokosten

in nachfolgender Höhe:

  Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin:30 %   der vereinbarten Gage

  Rücktritt bis 20 Tage vor Veranstaltungstermin:50 %   der vereinbarten Gage

  Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin:100 % der vereinbarten Gage

Beruht der Rücktritt der/des Auftraggebers/Auftraggeberin auf der kompletten

Absage der geplanten Veranstaltung wegen eines nachgewiesenen

unvorhersehbaren Umstandes ( z.B. plötzliche Erkrankung, Unfall, Todesfall),

entfallen die Stornokosten und werden durch eine Pauschale von einmalig 

25,00 € ersetzt.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer ist nur in begründeten

Ausnahmefällen möglich (Ausfall der Technik, plötzliche Krankheit, Unfall oder

Todesfall).

Dieser bedarf ebenfalls der Schriftform.

Auf Wunsch des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bemüht sich hierbei der

Auftragnehmer um entsprechenden Ersatz.

Sollte eine gewünschte Ersatzbeschaffung durch den Auftragnehmer nicht

möglich sein und der/die Auftraggeber/in sorgt selbst für Ersatz, erstattet der

Auftragnehmer dem/der Auftraggeber/in evtl. entstandene Mehrkosten bis zu

einer Höhe von max. 50 % der mit dem Auftragnehmer vereinbarten

ursprünglichen Gage. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch kann nicht geltend gemacht

werden.

Die angefallenen Mehrkosten müssen dem Auftragnehmer durch den/ die

Auftraggeber/in nachgewiesen werden, da ansonsten keine Erstattung erfolgen

kann.

III. Haftung

Soweit ein Personen- oder Sachschaden während der Veranstaltung nicht durch

ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers entstanden

ist, haftet hierfür der/die Auftraggeber/in.

Sofern der Auftragnehmer durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und

äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder

Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -

schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der/ die

Auftragnehmer/in kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf

Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.

 IV.Technische Rahmenbedingungen

Für die notwendigen Ausladearbeiten und die Arbeiten, welche für den Auf- und

späteren Abbau der Veranstaltungstechnik  notwendig sind, benötigt der

Auftragnehmer in unmittelbarer Nähe des Eingangs einen Parkplatz für dessen KfZ

für die Dauer der gesamten Veranstaltung.

Der/die Auftraggeber/in trägt für dessen Bereitstellung Sorge.

Der Auftragnehmer benötigt einen 230 V- Standard- Stromanschluss in mittel- bis

unmittelbarer Nähe seiner Veranstaltungstechnik.

Der Auftragnehmer stellt alle Materialien, welche zur Erfüllung seines Auftrages

notwendig sind.

Nach dem Aufbau an dem vorgesehenen Platz kann die Technik nicht mehr

verschoben werden.

V. Entgeltumfang

In der Gage sind sämtliche Anfahrtskosten, Kosten des Auf- und Abbaus sowie der

Tätigkeit als DJ und Moderator nach enthalten.

Nicht enthalten sind evtl. gesetzlich vorgesehene Gebühren (z.B. GEMA) und Kosten

für die Nutzung elektrischen Stroms; diese gehen zu Lasten des Auftraggebers/der

Auftraggeberin.

Der/die Auftraggeber/in trägt zusätzlich Sorge für die Bewirtung des Auftragnehmers

und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bewirtungskosten auf ein notwendiges

Mindestmaß zu beschränken. VI. Zahlung der Gage

Die Gagenzahlung erfolgt ohne Abzug ausschließlich in bar direkt vor, während oder

nach der Veranstaltung.

VII. Gebühren

Alle im Rahmen des gebuchten Einsatzes evtl. anfallenden Gebühren (z.B. GEMA)

werden ausschließlich durch den/die Auftraggeber/in getragen und entsprechend

abgeführt. 

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