Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Christian Auer, DJ - Lengenfelderstrasse 8, 08228 Rodewisch
nachstehend „Auftragnehmer“ genannt.
Für die Auftragserteilung und Auftragsausführung gelten nachfolgende
Rahmenbedingungen.
Diese regeln den Umgang zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem
Auftragnehmer über den individuellen Dienstleistungsvertrag hinaus
und sind für beide Parteien verbindlich.
I. Vertrag
Verträge zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Auftragnehmer entstehen
durch die mündliche oder schriftliche Annahme eines Angebotes
oder
eine schriftliche vertragliche Vereinbarung
II. Folgen bei Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt durch den/die Auftraggeber/in ist jederzeit möglich, bedarf jedoch der
Schriftform.
Für diesen Fall berechnet der Auftragnehmer dem/der Auftraggeber/in Stornokosten
in nachfolgender Höhe:
• Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin:30 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 20 Tage vor Veranstaltungstermin:50 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin:100 % der vereinbarten Gage
Beruht der Rücktritt der/des Auftraggebers/Auftraggeberin auf der kompletten
Absage der geplanten Veranstaltung wegen eines nachgewiesenen
unvorhersehbaren Umstandes ( z.B. plötzliche Erkrankung, Unfall, Todesfall),
entfallen die Stornokosten und werden durch eine Pauschale von einmalig
25,00 € ersetzt.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer ist nur in begründeten
Ausnahmefällen möglich (Ausfall der Technik, plötzliche Krankheit, Unfall oder
Todesfall).
Dieser bedarf ebenfalls der Schriftform.
Auf Wunsch des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bemüht sich hierbei der
Auftragnehmer um entsprechenden Ersatz.
Sollte eine gewünschte Ersatzbeschaffung durch den Auftragnehmer nicht
möglich sein und der/die Auftraggeber/in sorgt selbst für Ersatz, erstattet der
Auftragnehmer dem/der Auftraggeber/in evtl. entstandene Mehrkosten bis zu
einer Höhe von max. 50 % der mit dem Auftragnehmer vereinbarten
ursprünglichen Gage. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch kann nicht geltend gemacht
werden.
Die angefallenen Mehrkosten müssen dem Auftragnehmer durch den/ die
Auftraggeber/in nachgewiesen werden, da ansonsten keine Erstattung erfolgen
kann.
III. Haftung
Soweit ein Personen- oder Sachschaden während der Veranstaltung nicht durch
ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers entstanden
ist, haftet hierfür der/die Auftraggeber/in.
Sofern der Auftragnehmer durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und
äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder
Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -
schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der/ die
Auftragnehmer/in kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf
Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.
IV.Technische Rahmenbedingungen
Für die notwendigen Ausladearbeiten und die Arbeiten, welche für den Auf- und
späteren Abbau der Veranstaltungstechnik notwendig sind, benötigt der
Auftragnehmer in unmittelbarer Nähe des Eingangs einen Parkplatz für dessen KfZ
für die Dauer der gesamten Veranstaltung.
Der/die Auftraggeber/in trägt für dessen Bereitstellung Sorge.
Der Auftragnehmer benötigt einen 230 V- Standard- Stromanschluss in mittel- bis
unmittelbarer Nähe seiner Veranstaltungstechnik.
Der Auftragnehmer stellt alle Materialien, welche zur Erfüllung seines Auftrages
notwendig sind.
Nach dem Aufbau an dem vorgesehenen Platz kann die Technik nicht mehr
verschoben werden.
V. Entgeltumfang
In der Gage sind sämtliche Anfahrtskosten, Kosten des Auf- und Abbaus sowie der
Tätigkeit als DJ und Moderator nach enthalten.
Nicht enthalten sind evtl. gesetzlich vorgesehene Gebühren (z.B. GEMA) und Kosten
für die Nutzung elektrischen Stroms; diese gehen zu Lasten des Auftraggebers/der
Auftraggeberin.
Der/die Auftraggeber/in trägt zusätzlich Sorge für die Bewirtung des Auftragnehmers
und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bewirtungskosten auf ein notwendiges
Mindestmaß zu beschränken. VI. Zahlung der Gage
Die Gagenzahlung erfolgt ohne Abzug ausschließlich in bar direkt vor, während oder
nach der Veranstaltung.
VII. Gebühren
Alle im Rahmen des gebuchten Einsatzes evtl. anfallenden Gebühren (z.B. GEMA)
werden ausschließlich durch den/die Auftraggeber/in getragen und entsprechend
abgeführt.